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GERICHTSURTEIL : Einstweilige Verfügung gegen Willkür-Entscheidung bei DT

Veröffentlicht von Clemens Grün am 03.06.2009
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Das Altonaer Amtsgericht hat eine Einstweilige Verfügung gegen "DAS TAXI" erlassen. Es geht um die willkürlich verweigerte Verschickung der Wahlprogramm-Broschüre "FAQ" des Vorstandskandidaten Clemens Grün. Pikant: Die Urheber der Nicht-Versendung waren ausgerechnet die drei Gegenkandidaten.

 

Die Gerichtsvollzieherin hat heute beim DT-Office vorbeigeschaut und auf Antrag von Clemens Grün eine frisch erlassene Einstweilige Verfügung gegen "DAS TAXI" zugestellt. Nun haben es die beiden Vorständler Anne Dolma und Mario Menzerolf genauso wie "die heimliche Chefin", Christiane Moje-Nolte, schriftlich, dass ihre willkürliche Entscheidung, ein Wahlprogramm-Papier des Vorstands-Kandidaten Clemens Grün am Freitag 29.5.2009 nicht mit anderen Unterlagen für die GV zusammen zu versenden, rechtswidrig war.

 

Gestört hatten sich zuerst Anne Dolma und Christiane Moje-Nolte an einer bei DT häufig benutzten Drei-Buchstaben-Kombination, die DT-intern für den größten Kunden der Taxizentrale steht. Diese Drei-Buchstaben-Kombination hatte Clemens Grün in seinem Frage-Antwort-Papier "FAQ" einmal verwendet, um darauf hinzwuweisen, dass es seit der Gewinnung dieses Kunden vor einigen Jahren keine weitere relevante Kunden-Akquise bei DT mehr gegeben habe. Weder wurde der tatsächliche Name des Kunden genannt noch dieser einer irgendwie kritischen Betrachtung unterzogen - es wurde lediglich ein Zeitrahmen definiert, an dem eine Kritik an bisherigen Vorständen geknüpft war.

 

Doch den beiden Dame gefiel das nicht, und so wurde der Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen "Jorgo" Gottschalk zum Boten der schlechten Nachricht ernannt. Der teilte am frühen Abend dem überraschten Clemens Grün den "Vorstandsbeschluss" mit, das seine einige Stunden zuvor angelieferte 12-Seiten-Broschüre nur dann zusammen mit anderen Unterlagen zur gut eine Woche später stattfindenden DT-Generalversammlung verschickt würde, wenn die betreffende Drei-Buchstaben-Kombination vorher entfernt würde. Das sofort angerufene und ob des Vorstandsbeschlusses befragte Vorstandsmitglied Mario Menzerolf antwortete: "Davon weiß ich gar nichts". Aber er sei sowieso in 15 Minuten im Office und werde sich dann informieren.

 

Kurze Zeit später wurde noch einmal telefoniert, und Mario Menzerolf erklärte, die Nennung der Drei-Buchstaben-Kombination würde zwar nicht gegen einen Vertrag mit dem Großkunden verstoßen, "sehr wohl aber gegen den Geist." Angaben dazu, was für ein Vertrag das sei, wer den wann verhandelt und wer den wann unterschrieben hätte, wurden nicht gemacht.

 

Den Einwand von Clemens Grün, dass die Verschickung doch nur Genossenschafts-intern erfolge, weil die Zusendungen ausschließlich an Genossenschaftsmitglieder gehen würden, wehrte Mario Menzerolf ab - was das Gericht nun ganz anders sah und sich der Argumentation von Clemens Grün in seiner Einstweiligen Verfügung anschloss, "... da die Versendung der Broschüre nur an die Mitglieder ... erfolgen sollte, denen der Name des größten Einzelkunden ohnehin bekannt ist" (aus der Beschluss-Begründung).

 

Zwischenzeitlich hat der Autor des "FAQ" benannten Frage-Antwort-Papiers dieses nicht zuletzt nach Hinweisen von freundlichen DTlern in Bezug auf Rechtschreib- und Tippfehler sowie einigen Formulierungs-Verbesserungen auf Version 1.1 upgedatet - und "für aufgeregte Menschen" den "Punkt 9 zusätzlich Blutdruck senkend" ausgestaltet.

 

Einen unangenehmen Beigeschmack hat das Ganze aber unter dem Gesichtspunkt "Personalien". Denn ausgerechnet jene drei DTler, die bei den kommenden Vorstandswahlen die Konkurrenz-Kandidaten sind, haben diesen - nun mit gerichtlicher Hilfe vereitelten - Zensurversuch zu Lasten des vierten Kandidaten unternommen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

 

P.S. Ein Androhung von Geldstrafen oder Ordnungshaft - wie zuvor noch von der Gerichts-Geschäftstelle als zwingend notwendig erachtet und dem Antragsteller kurz diktiert - wollte die Richterin dann erstmal nicht verhängen ("Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen."). Vielleicht zu Recht, hat das DT-Office doch durch Anruf der Mitarbeiterin B. signalisiert, dass am Donnerstag 4.6.2009 die gerichtlich angeordnete Versendung erfolgen soll.

 

Letzte Änderung: 03.06.2009 um 16:46

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